Eines der interessantesten Marketinginstrumente ist der Newsletter. Fast eine jede kommerzielle Webseite bietet heutzutage einen Newsletter als Mehrwert für ihre Kunden an. Einfach und vor allem kostengünstig können die Newsletter Abonnenten, unter denen sich neben den bestehenden Kunden auch Interessenten tummeln, über neue Produkte, Aktionen, Highlights etc. informieren.
Eine Gesetzesänderung nach der anderen macht es für die Newsletter Versender in den letzten Jahren immer schwieriger, einen wirklich seriösen Service anzubieten. Viele schwarze Schafe tummeln sich auf dem „Newsletter Markt“, weswegen dieses hochinteressante Marketinginstrument auch auf immer weniger Freunde im Empfängerkreis stößt. Dies ist der Hauptgrund, warum der Newsletter in den letzten Jahren an Attraktivität verloren hat. Doch die Gesetzesänderungen lassen hoffen, dass der Newsletter in absehbarer Zeit wieder zu seiner ursprünglichen Stärke zurückfindet.
Was muss ein Newsletter Anbieter aber nun genau beachten, um sich seriös und damit auch attraktiv für seine Nutzerschaft darzustellen. Zunächst einmal muss die ausdrückliche Zustimmung zum Erhalt des Newsletters vom Empfänger vorliegen. Diese muss ausdrücklich durch seine eigene Aktivität erfolgt sein. Auf der rechtlich sicheren Seite ist der Anbieter in dieser Hinsicht bei der Newsletter Anmeldung mit dem so genannten Double-Opt-In Verfahren.
Das Double-Opt-In Verfahren sendet dem Interessenten nach dessen Anmeldung zum Newsletter eine eMail, die den Empfänger explizit auffordert, seine Einwilligung zum Newsletter Versand zu bestätigen. Erst nachdem der Empfänger diesen Bestätigungslink geklickt hat, wird sein Eintrag zum Newsletter Service aktiviert. Dass eine solche Bestätigungs-eMail frei von jeglicher Werbung sein sollte, gehört zum guten Ton eines jeden kommerziellen Anbieters und versteht sich damit von selbst.
Zur Newsletter Anmeldung sollen aber auch nur die wirklich notwendigen Daten des Empfängers abgefragt werden. Dazu gehört definitiv nur die eMail Adresse. Wer seinen Newsletter personalisiert, kann zusätzlich noch den Namen abfragen. Weitere Kundendaten sind aber absolut unnötig und gehören auch aus rechtlicher Sicht der Datensparsamkeit nicht in ein Formular zur Newsletter Anmeldung.
Das Double-Opt-In Verfahren sollte man nicht nur verwenden, weil es rechtssicher ist. So bekommt man auch die wirklichen Interessenten. Ein Abonnent mit dem Double-Opt-In Verfahren gewonnen ist zehn, hundert Mal mehr wert als die anderen Abonnenten. Darum sollte auch der sichtbarste Link in jedem Newsletter der Link zum Abbestellen sein. Das bringt zwar weniger Empfänger, aber umso wertvollere. (Leider wird immer noch zu sehr Wert auf die Masse gelegt statt auf den Inhalt von Newslettern.)